Abriss des historischen Ratsstüble – Leserinnenbrief

Wie wird Freiburg künftig mit denkmalgeschützten Objekten verfahren?

Zahlreiche interessierte Zuhörer kamen am 21. Januar im KG I zur Informationsveranstaltung zum Thema Ratsstüble. Vertreter des Baurechtsamtes, der unteren Denkmalpflege, des Ingenieurbüros für Tragwerksplanung, des Architekturbüros – es fehlt die Bauherrin, die aber eine Erklärung durch ihren Rechtsberater vorlesen lässt. Die Sachlage ist folgende:

Das Baurechtsamt hält das vom beauftragten Ingenieurbüro erstellte Gutachten für plausibel genug, um ein zweites unabhängiges Gutachten nicht einzuholen. Ein zweites Gutachten ist kein Misstrauensantrag, sondern vielmehr ein Gebot der Absicherung und Offenlegung und evtl. auch der Bestätigung der Erstberechnung.

Inzwischen ist die Abbruchgenehmigung erteilt, vor Ort wird gearbeitet. Mit dem Stadtplanungsamt sind die Baupläne schon bis ins Detail besprochen.

Am Putz der Fassade sind keine Risse ersichtlich, die hätten entstehen müssen, wenn, wie ausgesagt, erhebliche Setzungen innerhalb des Gebäudes stattgefunden hätten, ein Abschlagen des Putzes könnte Baugeschichte ablesbar und den äußeren Bauzustand sichtbar werden lassen.

Die visualisierten Ansichten zeigen einen Neubau, dessen Fassadengestaltung das Publikum „wenig erfreute“.

Die Vorlage der Pläne beim Gestaltungsbeirat wird mit der Begründung abgelehnt, dass dort hauptsächlich Projekte in einem „frühen Zustand“ vorgelegt würden und Gebäude, die als „nicht stadtbildverträglich“ eingeordnet werden.

Bleibt letztendlich die Frage: Wie will und wird Freiburg und sein Baudezernat, wie werden Gemeinderat und Bürgerschaft jetzt und zukünftig mit den denkmalgeschützten Objekten in der Stadt verfahren, welcher Stellenwert wird dem Thema Denkmalschutz eingeräumt werden?

Renate Bert, Freiburg