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"Viele Tarifverträge diskriminieren Frauen systematisch"
BZ-INTERVIEW mit der Gleichstellungsexpertin Karin Tondorf / Sie sagt: Viele Arbeitnehmerinnen wissen nicht, dass sie unerlaubt zu wenig Lohn bekommen.
FREIBURG. Arbeitnehmerinnen in Deutschland werden nach Ansicht der Entgelt- und Gleichstellungsexpertin Karin Tondorf beim Lohn systematisch diskriminiert. Sie hat für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung einen Werkzeugkasten entwickelt, mit dem Frauen herausfinden können, ob sie unzulässig benachteiligt werden. Am Rande einer Veranstaltung des Verdi-Frauenrates in Freiburg sprach Ronny Gert Bürckholdt mit ihr.
BZ: Frau Tondorf, Frauen verdienen in der Bundesrepublik im Schnitt viel weniger als Männer. Das belegen zahlreiche Studien. Woran liegt das?
Tondorf: Es gibt in der Tat viele Studien, die Unterschiede bei der Entlohnung von Männern und Frauen nachweisen. Diese Untersuchungen fokussieren sich in der Regel auf die Differenz beim durchschnittlichen Bruttostundenlohn. Da ist von 23 Prozent die Rede, die Frauen weniger verdienen. Volkswirte geben sich Mühe, diese Differenz statistisch zu erklären.
BZ: Männer arbeiten beispielsweise öfter in der tendenziell höher entlohnten Vollzeit, Frauen öfter in Teilzeit.
Tondorf: Das stimmt. Wichtige statistische Erklärungen sind außerdem: Frauen arbeiten in schlecht bezahlten Berufen und Branchen, Frauen unterbrechen ihre Arbeit häufiger und länger als Männer, sie sind häufiger geringfügig beschäftigt. Aber sind dies die tieferen Ursachen? Warum werden denn Frauenberufe niedriger entlohnt? Warum ist das Verdienstniveau in Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, so niedrig? Das ist eine Frage der geringeren Wertschätzung der Arbeit, die Frauen verrichten. Damit sind wir bei der Bewertung von Arbeit, über die tariflich und betrieblich entschieden wird. Hier kommen wir zum Kern des Problems. Folgen wir aber den statistischen Erklärungen, wird vorschnell die Schlussfolgerung gezogen, dass die Frauen ihr Erwerbsverhalten nur den Männern anpassen müssen, zum Beispiel Männerberufe ergreifen, männerdominierte Branchen aussuchen oder Elternzeit verkürzen oder ganz vermeiden.
BZ: Wird denn Frauenarbeit in Tarifverträgen unterbewertet?
Tondorf: Wenn man die wichtige Frage beantworten will, ob Frauen beim Entgelt diskriminiert werden, muss man sich die Verfahren der Arbeitsbewertung ansehen. Wird die Arbeit von Männern und von Frauen anhand der gleichen Kriterien bewertet? Wie transparent ist das Bewertungsverfahren? Bilden die Kriterien, mit denen das Entgelt begründet wird, die Arbeit von Frauen angemessen ab? Das Ergebnis: Bestimmte Anforderungen und Belastungen bei Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen erbracht werden, werden nicht oder nicht angemessen berücksichtigt und bezahlt. Das heißt: Viele Tarifverträge diskriminieren Frauen systematisch. Auf eine diskriminierungsfreie Bezahlung haben Frauen aber einen Rechtsanspruch.
BZ: Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Marktwirtschaft nicht frei einen Vertrag, der die Entlohnung regelt?
Tondorf: Natürlich gilt die Vertragsfreiheit, aber sie wird durch das Grundgesetz begrenzt. Das gilt auch für die Tarifautonomie. Ein Arbeitgeber darf innerhalb der Belegschaft zwar differenziert entlohnen, wenn aber die Arbeit von Frauen und Männern gleich oder gleichwertig ist, darf er hierfür nicht ungleich entlohnen. Schon die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft von 1957 schrieben vor, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit gleich entlohnt werden müssen. Es sollten gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedsstaaten hergestellt werden. In Deutschland haben die Arbeitgeber auch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Pflicht, Männer und Frauen mit gleicher und gleichwertiger Arbeit gleich zu bezahlen. Gleichwertig bedeutet, dass unterschiedliche Tätigkeiten, zum Beispiel Verkäuferin und Betriebsschlosser, miteinander verglichen werden können. Sind sie im Anforderungsniveau von gleichem Wert, müssen sie auch gleich bezahlt werden. Dieses Gebot gilt für Tätigkeiten bei einem Arbeitgeber oder im Rahmen von Tarifregelungen, die von denselben Parteien geregelt werden. Leider wird selten geprüft, ob das so ist.
BZ: Wo konkret werden Ihrer Ansicht nach Frauen beim Lohn systematisch benachteiligt?
Tondorf: Bei der Bewertung von Arbeit fehlen oftmals typische Anforderungen und Belastungen. Psychosoziale Anforderungen wie Kommunikations- oder Kooperationsfähigkeit werden bei Dienstleistungsarbeit zwar abgefordert, aber nicht bewertet und nicht bezahlt. Verantwortung wird meist einseitig ausgelegt, als Verantwortung für Geld- und Sachwerte oder Führung, während die Verantwortung für Menschen kaum beachtet wird. Ein anderer wichtiger Punkt: Körperliche Anforderungen werden meist nur bei gewerblicher Männerarbeit bewertet, bei weiblichen Angestelltentätigkeiten ist das selten der Fall. Denken Sie an die Altenpflege. Das Heben und Tragen von pflegebedürftigen alten Menschen ist sehr anstrengend. Oder an die Lärmbelastungen von Erzieherinnen, an ständiges Stehen bei Verkäuferinnen. Es ist in Deutschland nicht üblich, solche Belastungen zu honorieren. Das alles führt zu einer Unterbewertung und Unterbezahlung von Frauenarbeit.
BZ: Wenn Tarifverträge Frauen diskriminieren, dann sind nicht nur die Arbeitgeber schuld, sondern auch die Gewerkschafter. Schließlich handeln sie die Verträge mit aus.
Tondorf: Von Schuld möchte ich nicht sprechen, eher von tradierten Tarifstrukturen, die unterhinterfragt fortgeschrieben werden. Vielfach geschieht die Diskriminierung unbewusst und ungewollt. Dies ändert aber nichts an den Tatsachen. Im öffentlichen Dienst hatten die Gewerkschaften ein Reformkonzept erarbeitet, das gerechter war, doch sie konnten sich damit nicht durchsetzen. Das zeigt, dass dieses Problem mit Verhandlungen allein nicht zu lösen ist.
BZ: Wie kann eine Arbeitnehmerin herausfinden, ob sie diskriminiert wird?
Tondorf: Sie muss ihren Verdacht näher begründen können. Das ist oft nicht ganz einfach. Denn sie muss ihre Arbeit und ihr Entgelt mit der Arbeit und dem Entgelt eines Mannes vergleichen. Erhält sie für die gleiche Arbeit gleiches Geld? Falls sie eine andere Tätigkeit ausübt, zum Beispiel als Sekretärin – ist ihre Arbeit gleichwertig mit der eines Facharbeiters im selben Betrieb oder Tarifbereich? Um Indizien für eine Diskriminierung zu finden, haben meine Kollegin Andrea Jochmann-Döll und ich den EG-Check.de entwickelt. Er ist im Internet frei verfügbar. Damit lassen sich kostenfrei klären: Genügt die Entlohnung dem geltenden Arbeitsrecht? An welcher Stelle liegt eine mögliche Benachteiligung vor? Wie groß ist das finanzielle Ausmaß der Diskriminierung? Den EG-Check können auch Arbeitgeber, Tarifparteien, Betriebsräte und Gleichstellungsbeauftragte nutzen. Sie können klären, ob in einem Betrieb diskriminierungsfrei entlohnt wird.
BZ: Was raten Sie der Arbeitnehmerin, die Indizien gefunden hat, dass sie beim Lohn diskriminiert wird?
Tondorf: Sie sollte das Gespräch mit dem Betriebs- oder Personalrat, der Personalabteilung oder ihrer Gewerkschaft suchen. Im öffentlichen Dienst gibt es auch Gleichstellungsbeauftragte. Oft lässt sich damit vieles klären.
BZ: Und wenn die Chefs auf stur stellen?
Tondorf: In Deutschland bleibt nur die Möglichkeit, ein diskriminierungsfreies Entgelt vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Wer das vorhat, sollte sich juristisch gut beraten lassen.
04. Januar 2012
Veröffentlicht in der gedruckten Ausgabe der Badischen Zeitung.
von: bür